Rechte

Ziel des Wettbewerbveranstalters „Bildung in der digitalen Welt“  ist es, Ergebnisse einem möglichst breiten Publikum zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit im Internet, sowie verschiedene Publikationen vorgesehen.
Alle von der Jury ausgezeichneten Projekte werden im Ganzen oder zum Teil in folgenden Medien dokumentiert und/oder veröffentlicht:

• Website www.digitalisierung.education (und der Wettbewerbsveranstalter  (https://www.fk8.uni-wuppertal.de/))
• Präsentation der Preisträgerbeiträge in Wort, Bild und Ton auf der Veranstaltung an der Bergischen Universität Wuppertal
• Laudationes der Preisträger zur Preisverleihung und auf der Webseite www.digitalisierung.education.
• Dokumentation der Veranstaltung mit Ausschnitten aus Preisträgerprojekten

Projekte, die mit einem Preis ausgezeichnet werden oder eine Anerkennung erhalten, werden auf www.digitalisierung.education sowie ggf. bei YouTube ungelistet veröffentlicht. Des Weiteren wird die Preisverleihung im Rahmen einer Veranstaltung an der Bergischen Universität Wuppertal stattfinden, auf der alle Beiträge der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Webseite

Die Website www.digitalisierung.education informiert konstant über aktuelle und relevante Neuigkeiten zum Wettbewerb, den Preisträgern und der Preisverleihung. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Preisträgerprojekte werden die Videos aller ausgezeichneten Projekte (Originalmaterial und Laudationes) auf der Wettbewerbs-Website veröffentlicht. Zudem können ausgewählte Projekte als Beispiele einzelner Sonderkategorien aufgeführt werden.

Der Veranstalter des Wettbewerbs „Bildung in der digitalen Welt“ behält sich das Recht vor, den tatsächlichen Inhalt, Umfang und Zeitpunkt sowie die Gestaltung der genannten Veröffentlichungen aufgrund technischer und organisatorischer Gegebenheiten festzusetzen.

Präsentation und Preisverleihung während Symposiums

Auf der öffentlichen Preisverleihung werden alle Gewinnerprojekte präsentiert und ausgezeichnet.
Der Veranstalter des Wettbewerbs „Bildung in der digitalen Welt“ behälten sich das Recht vor, zu entscheiden, welche Projekte Präsentation aufgenommen werden. Die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, ihre Projekte hierfür zur Verfügung zu stellen.

Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation

Die eingereichten Materialien dürfen vom Veranstalter oder von ihm dazu ermächtigten Dritten für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit, PR, Ankündigung, Dokumentation, Archivierung und wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz oder teilweise gespeichert werden. Der Öffentlichkeit werden die Produktionen auch über Internet und andere digitale Medien zugänglich gemacht. Die Ausübung dieses Rechtes ist auf den Zweck der Veröffentlichung und/oder Bewerbung des Wettbewerbs „Bildung in der digitalen Welt“ und sonstige Aktivitäten des Veranstalters begrenzt. Eine darüber hinaus gehende und/oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der TeilnehmerInnen. Der Veranstalter bemüht sich – jedoch ohne Rechtspflicht –, berechtigte Anliegen der EinreicherInnen bei der Verwendung ihrer Werke zu berücksichtigen.

Allgemeine Regelungen

Der Veranstalter verpflichten sich gegenüber den WettbewerbsteilnehmerInnen, die eingereichten Arbeiten nur in der oben aufgeführten Art und Weise zu verwenden. Jedwede kommerzielle Nutzung außerhalb des Wettbewerbs „Bildung in der digitalen Welt“ durch den Veranstalter ist verboten. Alle Urheberrechte verbleiben bei den VerfasserInnen.

Eine Veröffentlichungspflicht der eingereichten Arbeiten durch www.digitalisierung.education ist aus den Rechtseinräumungen nicht ableitbar.

Der/die Einreicher/in erklärt, zur Rechteübertragung im obigen Ausmaß berechtigt zu sein und erforderliche Einwilligungen Dritter nach urheberrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingeholt zu haben. Er/Sie wird dies dem Veranstalter bei Aufforderung jederzeit nachweisen.

Zusätzliche Regelungen über Rechteeinräumungen im Rahmen der durch die Teilnahme am Wettbewerb abgeschlossenen Vereinbarungen ergänzen die vorliegende Rechteübertragung, beschränken sie aber nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.


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